Ja – die meisten gesetzlichen Kassen bezuschussen osteopathische Behandlungen. Hier erfahren Sie, wie viel Ihre Kasse zahlt und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.
So einfach funktioniert die Kostenerstattung.
Bitten Sie Ihren Hausarzt um ein Privatrezept (A6) – vor Behandlungsbeginn. Jeder Arzt kann das ausstellen.
Wir sind VOD-Mitglied und erfüllen die Anforderungen aller Kassen. Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst.
Per App (Foto genügt!), Online-Portal oder Post. Details für jede Kasse finden Sie unten.
Die Kasse überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Konto – meist innerhalb weniger Wochen.
Ihr Arzt notiert „Osteopathie“ und die Diagnose auf dem kleinen grünen Formular. Das dauert nur eine Minute – einfach beim nächsten Arztbesuch ansprechen.
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Musterbeispiel – Ihr Rezept kann optisch abweichen.
8 Kassen im Überblick – sortiert nach Versichertenzahl in Sachsen. Tippen Sie auf Ihre Kasse für Details.
Rechnung + Privatrezept in Ihrer AOK-Filiale oder bequem per „Meine AOK“-App als Foto hochladen. Tipp: Über das Online-Portal plus.aok.de geht es am schnellsten.
Kopie der Rechnung + ärztliche Verordnung per Post, online oder in der Geschäftsstelle.
Rechnung + Bescheinigung über „Meine TK“ oder die TK-App hochladen (Foto genügt). Alternativ per Post an: TK, 20910 Hamburg.
Rechnung über „Meine Barmer“ einreichen. Erstattung über gesammelte Bonuspunkte oder Familie-Plus-Budget.
Rechnung + Bescheinigung per DAK-App (Foto genügt), über das Online-Portal oder per Post.
Rechnungen und Privatrezept über das Online-Portal „Meine KKH“ oder die KKH-App hochladen.
Rechnung + Bescheinigung per hkk-App, über das Online-Portal oder per Post einreichen.
Rechnung + Rezept über das mkk-Online-Portal oder per Post einreichen.
Ihre Kasse ist nicht dabei? Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach – wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand April 2026. Die Erstattungsbeträge können sich ändern.
Jörn Birkenmeier und Tim Langenhan sind Mitglieder im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD), Johanna Plappert ist Mitglied im Bundesverband Osteopathie (BVO). Alle erfüllen die Qualifikationsanforderungen der hier aufgeführten Krankenkassen. Sie müssen sich nicht vorab um einen Zertifizierungsnachweis kümmern – das ist bereits gewährleistet.
Hinweis: Einige private Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen nur, die durch Ärzte oder Heilpraktiker durchgeführt werden.
Alles rund um Rezept, Erstattung und Ablauf.
So sieht das grüne Rezeptformular aus, das Ihr Arzt für die Osteopathie ausstellt:

Der Arzt notiert einfach „Osteopathie“ und die Diagnose. Das dauert nur eine Minute – fragen Sie beim nächsten Arztbesuch danach.
Musterbeispiel – Ihr Rezept kann optisch abweichen.
Ein kleines Rezeptformular, das Ihr Arzt privat ausstellt. Es ist kein Kassenrezept – dafür müssen Sie nur kurz nachfragen. Jeder Hausarzt, Orthöpäde oder Zahnarzt kann es ausstellen.
Manche Kassen (z.B. TK und DAK) akzeptieren auch eine formlose ärztliche Bescheinigung, auf der „Osteopathische Behandlung“ vermerkt ist.
Ja, unbedingt. Die meisten Kassen verlangen, dass ein ärztliches Privatrezept (A6) vor Behandlungsbeginn ausgestellt wurde. Holen Sie das Rezept daher bitte vor Ihrem ersten Termin bei uns. Jeder Hausarzt, Orthöpäde oder Zahnarzt kann es ausstellen.
Selbstzahler sind natürlich jederzeit auch ohne Rezept willkommen.
Bitte bringen Sie ein großes Handtuch und bequeme Kleidung mit. Falls vorhanden, auch aktuelle Befunde (z.B. MRT, Röntgen).
Erscheinen Sie bitte ca. 15 Minuten vor Ihrem Termin – so bleibt genügend Zeit für die Anmeldung und Formalitäten.
Füllen Sie unseren Behandlungsvertrag Osteopathie (ABV) bequem vorab online aus. Das verkürzt Ihre Wartezeit vor Ort erheblich.
Weitere Unterlagen finden Sie unter Downloads / ABV.
Erwachsene: ca. 50 Minuten – 80 €
Kinder & Babys: ca. 25 Minuten – 40 €
Alle Preise finden Sie auf unserer Kontakt- und Preisseite.
Die meisten Kassen akzeptieren Rechnungen bis zu 4 Jahre nach dem Behandlungsjahr. Trotzdem: zeitnah einreichen ist einfacher.
Osteopathie ist keine gesetzliche Kassenleistung, wird aber von vielen Kassen als freiwillige Satzungsleistung bezuschusst. Da es eine freiwillige Leistung ist, können sich die Beträge jährlich ändern.
Praxis Pro Salus, Gorkistraße 85, 04347 Leipzig-Schönefeld.
Telefon: 0341 / 99 99 77 0 | Mobil: 0176 / 27 77 11 20
E-Mail: [email protected]
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gerne zur Kostenerstattung.
☎ 0341 / 99 99 77 0 ✉ KontaktformularHinweis: Alle Angaben zur Kostenerstattung ohne Gewähr. Die Höhe der Bezuschussung variiert je nach Krankenkasse und kann sich jährlich ändern. Informieren Sie sich im Zweifelsfall direkt bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen Konditionen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen
Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.