Mit Rezept, privat, als Beihilfeberechtigter, Selbstzahler oder über den sektoralen Heilpraktiker – wie sich Kosten und Erstattung in den fünf häufigsten Situationen unterscheiden.
Die Kosten für Physiotherapie hängen davon ab, wie Sie versichert sind und wie Sie zu uns kommen. Hier finden Sie die vier häufigsten Fälle – klicken Sie für Details.
Mit einer Heilmittelverordnung (Muster 13) Ihres Arztes übernimmt die gesetzliche Kasse die Behandlungskosten direkt mit unserer Praxis. Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Zuzahlung (10 % + 10 € Rezeptgebühr) zahlen Sie bei der 1. oder 2. Behandlung direkt an unserer Anmeldung – bar oder per EC-Karte. Eine Erstattung über die Kasse ist nicht nötig.
Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung nach der Heilmittel-Gebührenordnung. Diese reichen Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung ein. Die Erstattungshöhe hängt von Ihrem Tarif ab.
Sie zahlen die Rechnung direkt in der Praxis. Anschließend reichen Sie sie zusammen mit dem ärztlichen Rezept bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein – meist online oder per App.
Beihilfeberechtigte erhalten ihre Aufwendungen nach festen Höchstsätzen erstattet. Den verbleibenden Anteil übernimmt in der Regel die private Restkostenversicherung.
Sie zahlen die Rechnung in der Praxis und reichen sie bei Ihrer Beihilfestelle und der privaten Versicherung ein. Erstattung erfolgt anteilig – meist innerhalb weniger Wochen.
Sie möchten eine Massage als Wellness-Leistung oder zur Prävention buchen – ohne Diagnose, ohne Rezept? Als Selbstzahler sind Sie jederzeit willkommen.
Sie buchen einen Termin telefonisch oder über das Kontaktformular und zahlen am Behandlungstag direkt in der Praxis. Eine Quittung erhalten Sie auf Wunsch.
Für echte therapeutische Behandlungen ohne ärztliches Rezept – etwa bei akuten Rückenschmerzen oder einem Hexenschuss – behandeln wir Sie als sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie. Wir untersuchen, stellen eine Diagnose und entscheiden über den Therapieweg.
Sie zahlen die Rechnung in der Praxis. Privatversicherte können sie anschließend bei ihrer PKV einreichen – je nach Tarif erfolgt eine Erstattung. Vorab am besten kurz mit der Versicherung klären.
Mit gesetzlichem Rezept zahlen Sie als gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten plus 10 € Rezeptgebühr (einmalig pro Rezept). Den Rest übernimmt die Krankenkasse direkt mit unserer Praxis. Bei Befreiung von der Zuzahlung entfällt der Eigenanteil komplett.
Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ja – Sie benötigen eine Heilmittelverordnung (Muster 13) von Ihrem Arzt. Privatpatienten klären die Verordnung mit ihrer Versicherung.
Ohne ärztliches Rezept gibt es zwei Wege: als Selbstzahler für Wellness-Massagen oder als Patient des sektoralen Heilpraktikers für echte Therapie mit Diagnose – viele PKVs erstatten Heilpraktiker-Rechnungen.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden (bei dringendem Bedarf 14 Tage). Die gesamte Therapieserie muss innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein – unabhängig von der Anzahl der Einheiten. Bei z. B. 24 Behandlungen bedeutet das 2× pro Woche. Die 6-Monats-Frist bezieht sich auf die Abrechnung mit der Krankenkasse, nicht auf den Behandlungszeitraum.
Bitte werfen Sie das Rezept nicht weg. Die meisten Ärzte verlängern es unkompliziert mit einem neuen Datumsstempel und ihrer Unterschrift. Wichtig: Es muss die Unterschrift des Arztes selbst sein – das Praxispersonal allein darf das nicht verändern.
Beihilfeberechtigte (Beamte, Pensionäre) erhalten ihre Aufwendungen nach den beihilfefähigen Höchstbeträgen erstattet. Diese werden regelmäßig angepasst – aktuelle Werte stehen im Merkblatt Heilmittel des Bundesverwaltungsamts. Den Rest übernimmt meist die private Restkostenversicherung.
Wer ohne Rezept zur Physiotherapie kommt oder bestimmte Leistungen wie Massagen privat möchte, zahlt den Praxis-Tarif direkt. Die genauen Preise erfahren Sie auf der Kontakt- und Preisseite oder telefonisch unter 0341 / 99 99 77 0.
Praxis Pro Salus, Gorkistraße 85, 04347 Leipzig-Schönefeld.
Telefon: 0341 / 99 99 77 0 | Mobil: 0176 / 27 77 11 20
E-Mail: kontakt@ppsalus.de
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gerne zu Rezept und Kosten.
☎ 0341 / 99 99 77 0 ✉ KontaktformularHinweis: Alle Angaben zur Kostenerstattung ohne Gewähr. Tatsächliche Erstattungshöhen und Tarife können sich ändern. Verbindlich sind die Auskunft Ihrer Krankenkasse oder Versicherung sowie die jeweils gültigen Vereinbarungen.
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