Praxis Pro Salus

Was kostet Physiotherapie – und was zahlt meine Kasse?

Mit Rezept, privat, als Beihilfeberechtigter, Selbstzahler oder über den sektoralen Heilpraktiker – wie sich Kosten und Erstattung in den fünf häufigsten Situationen unterscheiden.

Fünf Wege zur Physiotherapie

Die Kosten für Physiotherapie hängen davon ab, wie Sie versichert sind und wie Sie zu uns kommen. Hier finden Sie die vier häufigsten Fälle – klicken Sie für Details.

1Gesetzlich versichert mit Rezept der Standardweg – ca. 90 % unserer Patienten10 % + 10 €

Mit einer Heilmittelverordnung (Muster 13) Ihres Arztes übernimmt die gesetzliche Kasse die Behandlungskosten direkt mit unserer Praxis. Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil.

Eigenanteil pro Sitzung
10 % der Behandlungskosten
Rezeptgebühr
10 € pro Verordnung (einmalig)
Voraussetzung
Gültige Heilmittelverordnung (28 Tage Beginnfrist)
Bei Befreiung
Keine Zuzahlung nötig (Befreiungsbescheid mitbringen)

📋 Wie läuft die Abrechnung?

Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Zuzahlung (10 % + 10 € Rezeptgebühr) zahlen Sie bei der 1. oder 2. Behandlung direkt an unserer Anmeldung – bar oder per EC-Karte. Eine Erstattung über die Kasse ist nicht nötig.

2Privatversichert je nach Tarif – meist 100 % Erstattungtarifabhängig

Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung nach der Heilmittel-Gebührenordnung. Diese reichen Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung ein. Die Erstattungshöhe hängt von Ihrem Tarif ab.

Erstattung
In den meisten Tarifen 100 %, ggf. mit Selbstbeteiligung
Voraussetzung
Ärztliche Verordnung (Privatrezept)
Vorab klären
Anzahl der erstatteten Behandlungen pro Jahr im Tarif prüfen
Sofort zahlbar
Sie bezahlen die Rechnung zuerst, Erstattung erfolgt durch Ihre PKV

📋 Wie läuft die Abrechnung?

Sie zahlen die Rechnung direkt in der Praxis. Anschließend reichen Sie sie zusammen mit dem ärztlichen Rezept bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein – meist online oder per App.

3Beihilfeberechtigt Beamte, Pensionäre – nach beihilfefähigen Sätzenbis 70 %

Beihilfeberechtigte erhalten ihre Aufwendungen nach festen Höchstsätzen erstattet. Den verbleibenden Anteil übernimmt in der Regel die private Restkostenversicherung.

Beihilfesatz
Meist 50–70 % (je nach Dienstherr und Familienstand)
Restkostenversicherung
Übernimmt üblicherweise den verbleibenden Anteil
Höchstbeträge
Aktuell laut Merkblatt Heilmittel des BVA
Voraussetzung
Ärztliche Verordnung erforderlich

📋 Wie läuft die Abrechnung?

Sie zahlen die Rechnung in der Praxis und reichen sie bei Ihrer Beihilfestelle und der privaten Versicherung ein. Erstattung erfolgt anteilig – meist innerhalb weniger Wochen.

→ Beihilfe-Info beim Bundesverwaltungsamt
4Selbstzahler – Wellness & Prävention Massagen ohne Rezept – flexibel und kurzfristigPraxistarif

Sie möchten eine Massage als Wellness-Leistung oder zur Prävention buchen – ohne Diagnose, ohne Rezept? Als Selbstzahler sind Sie jederzeit willkommen.

Geeignet für
Massagen, Prävention, Wellness, lockerer Verspannungsausgleich
Vorteil
Kein Rezept, keine Wartezeit beim Arzt
Bezahlung
Direkt in der Praxis – bar oder per EC-Karte
Wichtig
Bei akuten Beschwerden mit Diagnosebedarf bitte den nächsten Weg wählen

📋 Wie läuft die Abrechnung?

Sie buchen einen Termin telefonisch oder über das Kontaktformular und zahlen am Behandlungstag direkt in der Praxis. Eine Quittung erhalten Sie auf Wunsch.

→ Aktuelle Preise & Termin
5Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie ohne Arztbesuch – mit DiagnosePrivatleistung

Für echte therapeutische Behandlungen ohne ärztliches Rezept – etwa bei akuten Rückenschmerzen oder einem Hexenschuss – behandeln wir Sie als sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie. Wir untersuchen, stellen eine Diagnose und entscheiden über den Therapieweg.

Vorteil
Kein Arzttermin nötig, direkter Therapiebeginn bei akuten Beschwerden
Wer behandelt?
Erstuntersuchung beim sektoralen Heilpraktiker, Therapie auch durch andere Therapeuten der Praxis
PKV-Erstattung
Viele private Krankenversicherungen erkennen Heilpraktiker-Rechnungen an
Kosten
Privat abgerechnet – aktuelle Sätze auf der Preisseite

📋 Wie läuft die Abrechnung?

Sie zahlen die Rechnung in der Praxis. Privatversicherte können sie anschließend bei ihrer PKV einreichen – je nach Tarif erfolgt eine Erstattung. Vorab am besten kurz mit der Versicherung klären.

→ Mehr zum sektoralen Heilpraktiker → Preise & Termin

Wichtige Hinweise zum Rezept

Beginnfrist
Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen (bei dringendem Bedarf 14 Tage).
Behandlungsdauer
Die gesamte Therapieserie muss innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein – egal wie viele Einheiten verordnet sind (z. B. 24 Behandlungen = 2× pro Woche).
Rezept abgelaufen?
Nicht wegwerfen. Der Arzt kann es mit neuem Datum und Unterschrift verlängern.
Verhindert?
Termine bitte mindestens 24 Stunden vorher absagen, sonst wird eine Ausfallgebühr fällig.

Häufige Fragen

Mit gesetzlichem Rezept zahlen Sie als gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten plus 10 € Rezeptgebühr (einmalig pro Rezept). Den Rest übernimmt die Krankenkasse direkt mit unserer Praxis. Bei Befreiung von der Zuzahlung entfällt der Eigenanteil komplett.

Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ja – Sie benötigen eine Heilmittelverordnung (Muster 13) von Ihrem Arzt. Privatpatienten klären die Verordnung mit ihrer Versicherung.

Ohne ärztliches Rezept gibt es zwei Wege: als Selbstzahler für Wellness-Massagen oder als Patient des sektoralen Heilpraktikers für echte Therapie mit Diagnose – viele PKVs erstatten Heilpraktiker-Rechnungen.

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden (bei dringendem Bedarf 14 Tage). Die gesamte Therapieserie muss innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein – unabhängig von der Anzahl der Einheiten. Bei z. B. 24 Behandlungen bedeutet das 2× pro Woche. Die 6-Monats-Frist bezieht sich auf die Abrechnung mit der Krankenkasse, nicht auf den Behandlungszeitraum.

Bitte werfen Sie das Rezept nicht weg. Die meisten Ärzte verlängern es unkompliziert mit einem neuen Datumsstempel und ihrer Unterschrift. Wichtig: Es muss die Unterschrift des Arztes selbst sein – das Praxispersonal allein darf das nicht verändern.

Beihilfeberechtigte (Beamte, Pensionäre) erhalten ihre Aufwendungen nach den beihilfefähigen Höchstbeträgen erstattet. Diese werden regelmäßig angepasst – aktuelle Werte stehen im Merkblatt Heilmittel des Bundesverwaltungsamts. Den Rest übernimmt meist die private Restkostenversicherung.

Wer ohne Rezept zur Physiotherapie kommt oder bestimmte Leistungen wie Massagen privat möchte, zahlt den Praxis-Tarif direkt. Die genauen Preise erfahren Sie auf der Kontakt- und Preisseite oder telefonisch unter 0341 / 99 99 77 0.

Praxis Pro Salus, Gorkistraße 85, 04347 Leipzig-Schönefeld.

Telefon: 0341 / 99 99 77 0  |  Mobil: 0176 / 27 77 11 20

E-Mail: kontakt@ppsalus.de

Bereit für Ihre Behandlung?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gerne zu Rezept und Kosten.

☎ 0341 / 99 99 77 0 ✉ Kontaktformular

Hinweis: Alle Angaben zur Kostenerstattung ohne Gewähr. Tatsächliche Erstattungshöhen und Tarife können sich ändern. Verbindlich sind die Auskunft Ihrer Krankenkasse oder Versicherung sowie die jeweils gültigen Vereinbarungen.

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